Ausgabe September 2024
- Geplante Änderungen im Steuerfortentwicklungsgesetz
- Überführung der Lohnsteuerklassen III und V in das Faktorverfahren ab 2030 geplant
- Wenn Steuerbelege unauffindbar oder unlesbar sind
- Grundstückskauf mit Bebauungsabsicht
- Steuerliche Besonderheiten bei der Abschreibung von Forderungen
- Vorsteuer-Rückerstattungen für aus unternehmerischem Anlass getätigte Auslandsumsätze
- Geplante Änderungen bei der Erbschaftsteuer im ersten Jahressteuergesetz 2024
- Steuerpflicht der Energiepreispauschale verfassungswidrig?
Energiepreispauschale
Der Steuergesetzgeber zahlte an alle Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer sowie weitere Empfängerinnen und Empfänger im Jahr 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von € 300,00 als Kompensation für hohe Strom- und Gaspreise. Die Pauschale ist nach § 119 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz/EStG einkommensteuerpflichtig und gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Das erstinstanzliche Finanzgericht/FG Münster (Urteil vom 17.4.2024, 14 K 1425/23 E) hält die Besteuerung für verfassungsgemäß. Der Kläger, ein Arbeitnehmer, war der Auffassung, es handele sich um eine Subvention des Staates, die in keinem Veranlassungszusammenhang zu seinem Arbeitsverhältnis stehe.
Revisionsverfahren vor dem BFH
Der Kläger hat gegen das FG-Urteil Revision eingelegt. Das Verfahren ist beim Bundesfinanzhof/BFH unter dem Aktenzeichen VI R 15/24 anhängig.
Stand: 27. August 2024
Erscheinungsdatum:
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