Ausgabe Oktober 2023
- Vorsteuerabzug für Aufwendungen im Zusammenhang mit Betriebsfeiern
- Keine Erwerbsanzeigepflichten für kleine Photovoltaikanlagen
- Umzug in größere Wohnung mit Homeoffice-Möglichkeiten
- Riester- und Rürup-Renten
- Doppelte Haushaltsführung
- Betriebsstätte ausländischer Dienstleister in Deutschland
- Disquotale Einlage in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien
- Gewerbesteuereinnahmen 2022
Gewerbesteuer
Gewerbetreibende mit einem Gewerbebetrieb mit Sitz im Inland müssen an die Gemeinden Gewerbesteuern entrichten (§§ 1, 2 Gewerbesteuergesetz/ GewStG). Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, ermittelt nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und bereinigt um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 7,8,9 GewStG).
Gewerbesteuereinnahmen
In 2022 nahmen die Gemeinden Gewerbesteuern in Höhe von rund € 70,2 Mrd. ein. Dies ist ein Plus von rund € 9,1 Mrd. oder 4,9 % gegenüber 2021, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte. Mit den € 70,2 Mrd. wurde ein neuer Rekordstand erreicht. Den höchsten Anstieg verbuchte dabei das Land Sachsen-Anhalt mit 34,8 %. Brandenburg erlitt als einziges Land einen Rückgang (3,8 %).
Stand: 27. September 2023
Erscheinungsdatum:
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