Ausgabe Oktober 2022
- Entwurf Jahressteuergesetz 2022
- Keine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Abgeltungsteuer
- Eckpunkte für ein neues Inflationsausgleichsgesetz
- Besteuerung von Betriebsstätten
- Geplante Änderungen der Abgabenordnung
- Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des Säumniszuschlags
- Pauschal- oder Einzelbewertung
- Energiepreispauschale nach Steuern
Großer Aufwand wenig Nutzen
Die Bundesregierung hat mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von € 300,00 beschlossen. Diese Einmalzahlung wurde den meisten Zahlungsempfängern im September 2022 ausbezahlt bzw. gutgeschrieben. Der administrative Aufwand ist dabei enorm. Elf neue Paragrafen mussten im Einkommensteuergesetz allein für die Energiepreispauschale eingefügt werden (vgl. XV- Abschnitt §§ 112 bis 122).
Was „netto“ bleibt
Der Abgeordnete Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) wollte wissen, was dem Steuerzahler letztendlich von den € 300,00 bleibt. Die Antwort darauf fällt ernüchternd aus (BT-Drucks. 20/2692, S. 14). Im Durchschnitt bleiben dem Steuerzahler von den € 300,00 gerade mal € 193,00. Der Durchschnittsabzugsbetrag von € 107,00 ergibt sich laut Antwort der Bundesregierung aus dem durchschnittlichen Bruttojahresverdienst für Vollzeitbeschäftigte in 2021 in Höhe von € 54.304,00.
Stand: 27. September 2022
Erscheinungsdatum:
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