Ausgabe Oktober 2021
- Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Verzinsung von Steuerforderungen und Erstattungen
- Geltendmachung der Homeoffice-Pauschale
- Neuberechnung der Umsatzgrenze zur Buchführungspflicht
- Wegzug und Steuerpflicht in Deutschland
- Für Fahrten von Wohnung zum Betrieb zählt bei Anwendung der Pauschalmethode die kürzeste Strecke
- Abgabe der Steuererklärung 2020
- Gewinnausschüttung nach GmbH-Verkauf
- Bilanzerstellung 2020/2021 unter Berücksichtigung gewährter Corona-Hilfen
Verlängerung der Abgabefristen
Mit dem „ATAD-Umsetzungsgesetz“ (Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie, BGBl I S. 2035) verlängerte der Steuergesetzgeber die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung 2020 und die zinsfreien Karenzzeiten um drei Monate. Für nicht beratene Steuerpflichtige endet die Abgabefrist am 31.10.2021 bzw. unter Berücksichtigung der Sonn- und Feiertagsregelungen am 1.11.2021 bzw. am 2.11.2021.
Zinsfreie Karenzzeit
Die reguläre 15-monatige zinsfreie Karenzzeit für die Einkommensteuererklärung 2020 endet am 1.7.2022.
Stand: 29. September 2021
Erscheinungsdatum:
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