Ausgabe November 2024
- Neue Steuervorteile für E-Autos
- BFH entscheidet über Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs für Erhaltungsrücklagen
- Versicherungs- und Beitragsbemessungsgrenzen 2025
- Teilschenkung nicht einkommensteuerpflichtig
- Neue Grundsteuern ab 2025 und Rückstellungsbildung für ungewisse Verbindlichkeiten
- Neufassung des BMF-Schreibens zu Verrechnungspreisen
- Mit neuen Förderkrediten zum Wohneigentum
- Einspruchsbearbeitung der Finanzbehörden 2023
Neues KfW-Programm
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau/KfW hat im September ein neues Förderprogramm für den Erwerb von Wohnungseigentum aufgelegt. Es richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die eine Bestandsimmobilie mit niedrigen Energiestandards F, G oder H erwerben und energetisch sanieren. Im Ergebnis muss die Bestandsimmobilie zum Effizienzhaus 70 EE saniert werden.
Einkommensgrenzen
Antragsberechtigt sind Familien mit einem maximalen Haushaltseinkommen von € 90.000,00 bei einem Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um € 10.000,00.
Förderkredite
Die Höhe des Kreditbetrags beträgt abhängig von der Anzahl der im Haushalt wohnenden minderjährigen Kinder zwischen € 100.000,00 bis € 150.000,00. Die Kreditlaufzeiten variieren zwischen sieben und 35 Jahren. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung beträgt aktuell 1,51%.
Stand: 02. November 2024
Erscheinungsdatum:
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