Ausgabe November 2024
- Neue Steuervorteile für E-Autos
- BFH entscheidet über Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs für Erhaltungsrücklagen
- Versicherungs- und Beitragsbemessungsgrenzen 2025
- Teilschenkung nicht einkommensteuerpflichtig
- Neue Grundsteuern ab 2025 und Rückstellungsbildung für ungewisse Verbindlichkeiten
- Neufassung des BMF-Schreibens zu Verrechnungspreisen
- Mit neuen Förderkrediten zum Wohneigentum
- Einspruchsbearbeitung der Finanzbehörden 2023
Einsprüche
Mehr als neun Millionen Einsprüche (9.932.766) sind im vergangenen Jahr 2023 bei den Finanzämtern eingegangen. Dies geht aus einer im September 2024 veröffentlichten Einspruchsstatistik des Bundesfinanzministeriums hervor. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber 2022 um 233,5 %. Von den Einsprüchen konnten rund 3,6 Mio. erledigt werden, davon rund 2,5 Mio. durch Abhilfe. Rund 680.000 Einsprüche wurden zurückgenommen.
Einspruchsentscheidungen
Insgesamt 437.350 Einspruchsentscheidungen wurden 2023 an die Steuerpflichtigen versandt. Zum Jahresende 2023 blieben rund 8,6 Mio. Einsprüche unerledigt. Gegenüber Ende 2022 entspricht dies einer Zunahme unerledigter Rechtsbehelfe um knapp 280 %.
Stand: 02. November 2024
Erscheinungsdatum:
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