Ausgabe November 2023
- Degressive Abschreibungen zur Stimulierung der Wirtschaft
- Neuer Anlauf für Bürokratieabbau
- Versicherungs- und Beitragsbemessungsgrenzen 2024
- Wann liegt private Vermögensverwaltung oder Gewerblichkeit vor?
- Zuordnung Kfz zum gewillkürten Betriebsvermögen
- Neue Grenzgängerregelungen im DBA Österreich
- Sachbezüge 2024
- Höhere Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte geplant
Sozialversicherungsentgeltverordnung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS hat die vorläufigen Sachbezugswerte für 2024 festgelegt. Der monatliche Sachbezugswert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten beträgt ab 1.1.2024 € 313,00. Daraus folgend sind für ein Frühstück kalendertäglich € 2,17 und für ein Mittag- oder Abendessen kalendertäglich € 4,13 anzusetzen (kalendertäglicher Gesamtwert für Verpflegung = € 10,43).
Unterkunft
Für freie oder verbilligte Unterkunft an Arbeitnehmer beträgt der Sachbezugswert ab dem 1.1.2024 € 278,00 (= kalendertäglich € 9,27). Die vorgenannten Sachbezugswerte unterliegen sowohl der Steuer- als auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
Stand: 25. Oktober 2023
Erscheinungsdatum:
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