Ausgabe November 2023
- Degressive Abschreibungen zur Stimulierung der Wirtschaft
- Neuer Anlauf für Bürokratieabbau
- Versicherungs- und Beitragsbemessungsgrenzen 2024
- Wann liegt private Vermögensverwaltung oder Gewerblichkeit vor?
- Zuordnung Kfz zum gewillkürten Betriebsvermögen
- Neue Grenzgängerregelungen im DBA Österreich
- Sachbezüge 2024
- Höhere Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte geplant
Private Veräußerungsgeschäfte
Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 i.V.m § 23 Einkommensteuergesetz/EStG) sind bei Veräußerung anderer Wirtschaftsgüter mit Ausnahme von Immobilien dann gegeben, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. Bei Immobilien gilt eine Mindestbehaltefrist von 10 Jahren.
Freigrenze
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, die im Kalenderjahr weniger als € 600,00 betragen haben, sind nach aktueller Rechtslage steuerfrei. Die Freigrenze soll nach Plänen der Bundesregierung (Wachstumschancengesetz § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG E) ab 2024 auf € 1.000,00 angehoben werden. Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, steht die Freigrenze jeweils einzeln zu.
Stand: 25. Oktober 2023
Erscheinungsdatum:
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