Ausgabe November 2022
- Entlastungspakete der Bundesregierung
- Versicherungs- und Beitragsbemessungsgrenzen 2023
- Schätzungsbefugnis der Finanzverwaltung bei GmbH
- Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht
- Neue Coronaregelungen für Arbeitgeber
- Lohnsteuer-Freibeträge für 2022
- Anschaffungsfristen für Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG
- Umweltprämie für E-Autos 2023/2024
Investitionsabzugsbeträge
Kleine und mittlere Betriebe können für die künftige Anschaffung oder Herstellung abnutzbarer beweglicher Güter des Anlagevermögens einen den steuerpflichtigen Gewinn mindernden Investitionsabzugsbetrag bilden. Die Wirtschaftsgüter müssen normalerweise bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres angeschafft bzw. hergestellt werden. Andernfalls ist die Investitionsrücklage wieder aufzulösen.
Erneute Verlängerung
Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz verlängerte der Gesetzgeber die Reinvestitionsfristen um ein weiteres Jahr. Für alle ab 2017 gebildete Investitionsabzugsbeträge endet die Frist für die Anschaffung des entsprechenden Wirtschaftsguts, für das der Abzugsbetrag gebildet wurde, Ende 2023 (§ 52 Abs. 16 Satz 3,4,5 Einkommensteuergesetz/EStG).
Stand: 25. Oktober 2022
Erscheinungsdatum:
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