Ausgabe November 2022
- Entlastungspakete der Bundesregierung
- Versicherungs- und Beitragsbemessungsgrenzen 2023
- Schätzungsbefugnis der Finanzverwaltung bei GmbH
- Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht
- Neue Coronaregelungen für Arbeitgeber
- Lohnsteuer-Freibeträge für 2022
- Anschaffungsfristen für Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG
- Umweltprämie für E-Autos 2023/2024
Förderung im Detail
Der Bund fördert in 2023 ausschließlich die Anschaffung von reinen Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen mit einer Umweltprämie zwischen € 3.000,00 und € 4.500,00. Die Prämienhöhe hängt vom Nettolistenpreis (NLP) ab. Bei einem NLP bis zu € 40.000,00 beträgt der Umweltbonus € 4.500,00. Für Fahrzeuge mit einem NLP von mehr als € 40.000,00 bis zu € 65.000,00 reduziert sich die Förderung auf € 3.000,00. Ab dem 1.9.2023 erhalten nur noch Privatpersonen den Umweltbonus. Für Plug-in-Hybridfahrzeuge wird die Förderung zum 31.12.2022 eingestellt.
Förderung ab 2024
Ab 2024 werden nur noch Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu € 40.000,00 mit einem Umweltbonus von € 3.000,00 gefördert. Für höherpreisige Fahrzeuge gibt es keine Förderung mehr. Anspruch auf den Umweltbonus haben nur Privatpersonen.
Stand: 25. Oktober 2022
Erscheinungsdatum:
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