Ausgabe November 2021
- Aussetzung der Zinsfestsetzungen für Steuernachforderungen und Steuererstattungen
- Rentenbesteuerung auf dem Prüfstand
- Neues BMF Schreiben zu haushaltsnahen Dienstleistungen
- Dienstwagenüberlassung an Grenzpendler
- Einsprüche an die Finanzämter 2020- aktuelle Statistik
- Vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld
- Elektronische Daten für die Betriebsprüfung
- Betriebliches E-Auto
Über 3,3 Mio. Einsprüche
Das Bundesfinanzministerium hat im zweiten Halbjahr 2021 die Statistik über die Einspruchsbearbeitungen in den Finanzämtern im Jahr 2020 veröffentlicht. Insgesamt haben 3.336.237 Steuerzahler Einsprüche gegen Verwaltungsakte eingelegt.
66 Prozent durch Abhilfe erledigt
Von den über 3 Mio. Einsprüchen wurden mehr als 2 Mio. (entspricht 66 %) durch Abhilfe erledigt. Das heißt, dass knapp zwei Drittel der Einsprüche auf Fehlern der Finanzverwaltung basierten und deshalb begründet waren. Knapp 20 % der Einsprüche (genau 628.524 Fälle) wurden zurückgenommen. Nur 13 % aller Fälle (genau 409.261 Fälle) gingen an die Rechtsbehelfsstelle und endeten mit einer Entscheidung oder Teilentscheidung.
Über 2,7 Mio. Einsprüche sind unerledigt oder ruhen
Zum Jahresende 2020 belief sich die Zahl der unerledigten und ruhenden Einsprüche auf über 2,7 Mio. Fälle. Die Anzahl der Steuerzahler, die nach einem abgelehnten Einspruch Klage erhoben, belief sich lediglich auf 59.774 Fälle oder auf 1,9 % der insgesamt erledigten Einsprüche.
Stand: 28. Oktober 2021
Erscheinungsdatum:
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