Ausgabe Mai 2023
- Finanzamt darf Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent/Monat erheben
- Haftung für Steuerschulden eines GmbH-Geschäftsführers
- Umsatzsteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen ab 2023
- Neue Richtlinien der Finanzverwaltung zur Lohnsteuer
- Steuerfreie Überlassung von Telekommunikationsgeräten
- Geldanlagen in US-Wertpapiere und QI-Status der Depotbank
- Aufwendungen im Zusammenhang mit Fondsbeteiligungen
- Aufkommensneutrale Grundsteuerreform?
Grundsteuerreform
Die Abgabefristen für die Grundsteuererklärungen anlässlich der Grundsteuerreform 2025 sind abgelaufen. Die Befürchtungen vieler Immobilienbesitzer, ab 2025 erheblich höhere Grundsteuern zu zahlen, sind groß.
Ziel des Gesetzgebers
Wie aus einer Kurzmeldung des Deutschen Bundestags (vom 13.3.2023, hib 178/2023) hervorgeht, soll die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral ausgestaltet werden. Letzteres „sei explizites Ziel des Gesetzgebers“, wie es in der Antwort der Bundesregierung heißt (BT-Drucks 20/5860). Der Gesetzgeber habe „an die Gemeinden appelliert, die aus der Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen“, heißt es aus der Bundesregierung. Letzteres kann aber nur als „Bitte“ der Bundesregierung angesehen werden. Die Gemeinden können die Hebesätze selbst bestimmen.
Stand: 26. April 2023
Erscheinungsdatum:
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