Ausgabe März 2025
- Schonfrist für die Veröffentlichung der Bilanz 2023 von Kapitalgesellschaften endet zum 1.4.2025
- Stiftung Familienunternehmen veröffentlicht ZEW-Standortranking 2025
- Basiszinssatz 2025 für Vorabpauschale 2026
- Abgabefristen für die Einkommensteuer 2024
- Mit dem Investitionsabzugsbetrag geringwertige Wirtschaftsgüter schaffen
- BMF veröffentlicht Auslandspauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten
- Gesetzentwurf zur Umsetzung der DAC-8-Richtlinie veröffentlicht
- Nießbrauchsberechnung 2025
Auslandsreisen
Für beruflich bedingte Auslandsreisen berücksichtigen die Finanzbehörden Mehraufwendungen für Verpflegung regelmäßig als Werbungskosten/Betriebsausgaben. Das Bundesfinanzministerium/BMF veröffentlicht alljährlich aktualisierte anwendbare Pauschbeträge. Für 2025 gelten die im BMF-Schreiben vom 2.12.2024 (IV C 5 - S 2353/19/10010 :006) veröffentlichten Pauschsätze. Erstmalig in die Übersicht 2025 eingefügt wurden Pauschbeträge für Bhutan, Indien/Bangalore, Japan/Osaka, Liberia sowie die Türkei/Ankara.
Werbungskosten/Betriebsausgabenabzug
Die in der Übersicht zu dem BMF-Schreiben aufgeführten Pauschbeträge für Übernachtungskosten können ausschließlich für eine lohnsteuerfreie Arbeitgebererstattung angewendet werden, nicht aber für den tatsächlichen Werbungskosten/Betriebsausgabenabzug (R 9.7 Absatz 3 Lohnsteuerrichtlinien/LStR, R 4.12 Einkommensteuerrichtlinien/EStR). Die Pauschbeträge können außerdem für die Geltendmachung von Kosten für eine doppelte Haushaltsführung im Ausland verwendet werden.
Stand: 25. Februar 2025
Erscheinungsdatum:
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