Ausgabe März 2023
- BFH weist Solizuschlag-Klage ab
- Mieterabfindungen sind Werbungskosten
- Nutzungen und Leistungen 2023
- Vorwegbesteuerung bei Investmentfonds
- Übertrag von Wertpapierdepots
- Rückerstattung Schweizer Quellensteuer
- Länderranking Industriestaaten
- Gesetzlicher Schutz für hinweisgebende Personen scheitert im Bundesrat
Bundesrat
Eigentlich hätten mit dem Hinweisgeberschutzgesetz („Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden") größere Unternehmen und Organisationen ab mindestens 50 Mitarbeitern eine interne Hinweisgeberstelle einrichten müssen, welche die Vertraulichkeit von Hinweisen u. a. auf Diskriminierung, Mobbing, Diebstahl, Betrug, Korruption usw. gewährleistet. Hintergrund der Gesetzesinitiative war die Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht. Dies ist nun im Bundesrat gescheitert.
Wie es weiter geht
Geplant ist alternativ die Schaffung von gesonderten internen Anlaufstellen zur Entgegennahme anonymer Hinweise. Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz einrichten.
Stand: 23. Februar 2023
Erscheinungsdatum:
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