Ausgabe Juni 2023
- Bundesmodell für neue Grundsteuer auf dem Prüfstand
- Pauschalierte Betriebsausgaben 2023
- Steuererleichterungen und Grundförderung für erneuerbares Heizen
- Neue Bewertungsverfahren für Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke zum 1.1.2023
- Private Veräußerungsgeschäfte mit Currency Token
- Umsetzung der neuen globalen Mindeststeuer
- Hinweisgeberportale über Steuersünder
- Persönliche Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sollen angehoben werden
Positionspapier der CDU/CSU
Die mit dem Jahressteuergesetz 2022 ab 2023 beschlossene steuerliche Neubewertung von Grundbesitz führt zu teilweise erheblich höheren Steuerwerten und damit auch zu einem höheren steuerpflichtigen Erwerb. Nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion ist in vielen Fällen eine zum Teil empfindliche Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer um annähernd 50 % die Folge. Zudem sind Immobilienwerte in den letzten zehn Jahren um bis zu 65 % angestiegen.
Höhere Freibeträge
Zum Ausgleich der Steuermehrbelastung fordert die Partei höhere persönliche Freibeträge bei der Erbschaftsteuer (Antrag 20/4674). Für Ehegatten und Lebenspartner soll der Freibetrag von bisher € 500.000,00 auf € 825.000,00 ansteigen. Für Kinder sollen die Freibeträge von € 400.000,00 auf € 660.000,00 und für Enkelkinder von € 200.000 auf € 330.000 ansteigen. Eltern und Großeltern sollen statt € 100.000,00 künftig € 165.000,00 und übrige Personen statt € 20.000,00 künftig € 33.000,00 steuerfrei erben können.
Stand: 29. Mai 2023
Erscheinungsdatum:
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