Ausgabe Juni 2022
- Grundsteuerreform 2022 - Abgabepflichten
- Transparenzregister-Eintragungen
- Pandemie bedingte verlängerte Abgabefristen für Steuererklärungen 2020 bis 2022
- Förderprogramme der KfW
- Betriebsprüfung: Neue Richtsatzsammlung 2020 veröffentlicht
- Steuerfreie Kaufkraftzuschläge für ausländische Beschäftigte
- Minijobber Aufzeichnungspflichten
- Besteuerung der Kapitaleinkünfte
Einkünfte aus Kapitalvermögen werden mit einer 25%igen Kapitalertragsteuer zzgl. Solizuschlag und ggf. Kirchensteuern besteuert (sogenannte Abgeltungsteuer). Der Steuersatz gilt hierbei unabhängig von der Höhe der Kapitaleinkünfte. Alle übrigen Einkünfte werden hingegen zum jeweiligen progressiven Steuersatz besteuert. Dieser ist abhängig von der Höhe des zu versteuernden Einkommens.
Vorlagebeschluss an das BVerfG
Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts/FG hält die Abgeltungsbesteuerung der Kapitaleinkünfte in der gegenwärtigen Form für mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nicht vereinbar. Der Senat hat daher das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen (Vorlagebeschluss FG Niedersachsen vom 18.3.2022, 7 K 120/21).
Stand: 25. Mai 2022
Erscheinungsdatum:
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