Ausgabe Juli 2024
- Steueränderungsgesetz 2024
- Betriebsfeiern für einen eingeschränkten Personenkreis
- EuGH-Urteil zum unrichtigen Umsatzsteuerausweis
- Wenn das Finanzamt um Auskunft ersucht wird
- Schüler, Schülerinnen sowie Studenten und Studentinnen als Ferienaushilfen
- EU-Rat billigt neue Vorschriften für Quellensteuerverfahren
- Aufwendungen für eine beruflich bedingte Zweitwohnung
- Neue Vorgaben für Datenübermittlung an Betriebsprüfung
Umsatzsteuerausweis
Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet zwischen einem unrichtigen und einem unberechtigten Steuerausweis. Ein unrichtiger Steuerausweis liegt bei Anwendung des falschen Umsatzsteuersatzes vor. Weist z. B. eine Kleinunternehmerin bzw. ein Kleinunternehmer oder sonstiger nicht zum Umsatzsteuerausweis berechtigter Unternehmer die Steuer aus, liegt ein unberechtigter Steuerausweis vor (§ 14c Abs. 1 und 2 Umsatzsteuergesetz/UStG). Die Konsequenz eines unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweises ist bzw. war, dass die Rechnungsausstellerin bzw. der Rechnungsaussteller die Steuer schuldet.
EuGH-Urteil
Der Europäische Gerichtshof/EuGH hat in einem österreichischen Klagefall entschieden, dass der Rechnungsaussteller bei unrichtigem Steuerausweis die Umsatzsteuer nicht schuldet, wenn eine Gefährdung des Steueraufkommens ausgeschlossen ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Rechnungsempfängerin bzw. der Rechnungsempfänger ein nicht vorsteuerabzugsberechtigter Endverbraucher ist (EuGH vom 8.12.2022 Rechtssache P-GmbH C 378/21).
Finanzverwaltung reagiert
Die Finanzverwaltung hat jetzt mit einem BMF-Schreiben (vom 27.2.2024 III C 2 - S 7282/19/10001 :002) reagiert und die EuGH-Rechtsprechung insoweit anerkannt, als dass ein Rechnungsaussteller entgegen den Regelungen in § 14c Abs. 1 UStG die Umsatzsteuer nicht schuldet, wenn der Leistungs- und Rechnungsempfänger Endverbraucher ist. Was den unberechtigten Steuerausweis betrifft, so hält das BMF an der gesetzlichen Regelung fest. Die EuGH-Grundsätze sollen nur soweit Anwendung finden, als ein Kleinunternehmer unberechtigt Umsatzsteuer ausgewiesen hat.
Stand: 26. Juni 2024
Erscheinungsdatum:
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