Ausgabe Juli 2023
- Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
- Gesellschafterdarlehen und verdeckte Gewinnausschüttung
- Änderungen des Arbeitszeitgesetzes
- Steuerfreier Fahrtkostenzuschuss statt Urlaubsgeld
- Steuerbegünstigungen für verpachtete Betriebe
- Vermächtniserwerb kein Inlandsvermögen
- Bilanzanalyse
- Höhere Grenzen für Lohnpfändungen
EBIT und Co.
Die Bilanzberichtsaison 2023 ist voll im Gange. Börsennotierte internationale Unternehmen veröffentlichen in ihren Geschäftsberichten unter anderem Bilanzkennzahlen mit den Abkürzungen „EBIT“, „EBITDA“ oder „EBITDASO“. EBIT ist die Abkürzung für „Earnings before Interest and Taxes“. Gemeint ist damit der Gewinn vor Zinsen und Steuern. EBITDA ist die Abkürzung für „Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization“. Beim EBITDA werden neben Zinsen und Steuern außerdem die Abschreibungen herausgerechnet. EBITDASO steht für „Earnings before Interest, Taxes, Depreciation, Amortization and „Stock Options“. EBITDASO entspricht damit dem EBITDA, gekürzt um die Mitarbeiterbeteiligung („Stock Options“).
Bessere Vergleichbarkeit
Sinn und Zweck dieser besonderen Bilanzzahlen ist eine bessere Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit denen anderer Unternehmen. Insbesondere die Neutralisierung des landesspezifischen Steueraufwandes ermöglicht einen länderübergreifenden Vergleich zwischen diversen Unternehmen aus bestimmten Ländern. Außerdem soll die Eliminierung von Abschreibungen eine genauere Ergebnisanalyse ermöglichen. Denn die Höhe der Abschreibungen ist wiederum durch steuerliche und handelsrechtliche Wahlmöglichkeiten unterschiedlich. Abschreibungen wirken sich außerdem nicht auf die Liquidität des Unternehmens aus.
Stand: 27. Juni 2023
Erscheinungsdatum:
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