Ausgabe Juli 2022
- Anhebung der Mindestlöhne in 2022
- Einführung des Neun-Euro-Tickets
- Neues BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer
- Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung
- E-Mobilität
- Erstmals eine Billion an Steuereinnahmen anvisiert
- Abschreibungen auf Betriebsgebäude auf fremdem Grund und Boden
- Grundsteueraufkommen so hoch wie nie
Höhere Zuschüsse
Die staatlichen Förderprogramme für E-Autos werden neu aufgelegt. Für reine E-Fahrzeuge mit einem Kaufpreis von maximal € 40.000,00 soll es nach den Plänen der Bundesregierung statt bisher € 6.000,00 nunmehr € 10.800,00 an Zuschuss geben. Addiert man den Zuschuss der Hersteller in Höhe von € 3.000,00 dazu (die Hersteller sollen den Bonus weiter bis 2027 gewähren), können Käufer von E-Autos mit € 13.800,00 an Prämien rechnen. Bei teureren Fahrzeugen mit einem Listenpreis bis € 60.000,00 soll es noch eine Prämie von € 8.400,00 statt der bislang zugesagten € 5.000,00 geben.
Abwrackprämie
Darüber hinaus ist eine Abwrackprämie geplant. So müssen Käufer ab dem zweiten Halbjahr 2023 ein mindestens elf Jahre altes Verbrennerauto verschrotten, um noch die volle Förderung zu erhalten. Der Wert der Abwrackprämie könnte bei etwa € 1.500,00 liegen.
Plug-in-Hybride
Eine weitere Förderung von Plug-in Hybriden ist derzeit offen. Fest steht, dass die Förderung, sollte sie weiter gewährt werden, halbiert werden dürfte auf € 2.250,00 beziehungsweise € 1.875,00, abhängig vom Listenpreis.
Stand: 28. Juni 2022
Erscheinungsdatum:
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