Ausgabe Januar 2023
- Photovoltaikanlagen: Ausnahmen von der Besteuerung
- Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023
- Zwangsgeld richtig verstehen
- Staatenliste der intransparenten Staaten
- Werbungskostenabzug für Arbeitszimmer und Arbeiten von zu Hause aus
- Ertragsteuerliche Aufteilung in Grundstück- und Gebäudewert
- Steuer-Identifikationsnummer auf Lohnsteuerbescheinigungen ab 2023
- Insolvenzgeld 2023
Insolvenzgeldumlage
Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzgeldumlage sichert der Gesetzgeber die Entgeltansprüche von Arbeitnehmern im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers. Die Umlage ist grundsätzlich von allen Arbeitgebern zu zahlen. Ausnahme: öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die nicht insolvent werden können. Es gibt keine Mindestgröße für das Unternehmen bzw. keine Befreiungen für Kleinunternehmer. Bemessungsgrundlage ist das laufende und einmalige Arbeitsentgelt, von dem Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abzuführen sind. Die Insolvenzgeldumlage fällt auch für Minijobber an.
Umlagesatz 2023
Mit der Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2023 wurde der Umlagesatz von 0,09 % auf 0,06 % gesenkt.
Stand: 28. Dezember 2022
Erscheinungsdatum:
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