Ausgabe Februar 2023
- Geänderte Abschreibungsregelungen für Immobilienvermögen ab 2023
- Neue Form der Grundsicherung ab 2023
- Änderungen im Sachwert-/Ertragswertverfahren ab 2023
- Steuerfreie Pauschalen für Auslandsdienstreisen
- Gas- und Wärmepreisbremse steuerpflichtig
- Öffnungsklausel und Verkehrswertnachweis
- Keine Förderung mehr für Gasheizungen
- Neue Aufteilungsgrundsätze für die CO2-Steuer zwischen Mieter und Vermieter
Energetische Sanierungen
Die Vorschrift des § 35c Einkommensteuergesetz/EStG regelt eine in Form einer Steuererstattung auf Antrag progressionsunabhängige Förderung von Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Für geförderte Aufwendungen können Steuererstattungen in Anspruch genommen werden in Höhe von je 7 % der Aufwendungen, höchstens je € 14.000,00 im Kalenderjahr der Sanierungsmaßnahme und im darauffolgenden Kalenderjahr. Im der Sanierungsmaßnahme folgenden dritten Jahr mindert sich die Einkommensteuer um 6 % der Aufwendungen bzw. maximal € 12.000,00.
Änderung der Verordnung
Der Bundesrat hat zum Ende des vergangenen Jahres der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung zugestimmt. Zu den wesentlichen Änderungen zählte die Einstellung der Förderung für gasbetriebene Wärmepumpen, Gasbrennwerttechnik und Gas-Hybrid-Heizungen. Darüber hinaus wurden die Anforderungen an Gebäude- und Wärmenetze an die entsprechenden Förderbedingungen angepasst. Die übrigen im Gesetz genannten energetischen Maßnahmen, insbesondere die Energieberatung, gelten unverändert.
Stand: 27. Januar 2023
Erscheinungsdatum:
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