Ausgabe Dezember 2022
- Ausgaben und Einnahmen kurze Zeit nach dem Jahreswechsel
- Für welche Dokumente die Aufbewahrungsfrist zum Jahreswechsel endet
- Billigkeitsregelungen im Steuerrecht wegen hoher Energiekosten
- Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen im DBA-Recht
- Sachbezüge 2023
- Depotcheck 2022: Verluste steueroptimal verrechnen, Freistellungaufträge prüfen
- Forderungsverjährung zum 31.12.2022
- Abgabefrist für Grundsteuererklärungen um drei Monate verlängert
Grundsteuererklärung
Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10.4.2018
(1 BvL 11/14) und der damit verbundenen Grundsteuerreform wurden im Frühjahr 2022 über 30 Millionen Grund- und Immobilienbesitzer zur Abgabe einer Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) aufgefordert.
Abgabefrist verlängert
Die Abgabefrist begann am 1.7.2022 und war ursprünglich bis 31.10.2022 befristet. Experten bemängelten mehrmals diese kurze Abgabefrist von drei Monaten. Sie galt für beratene und unberatene Erklärungspflichtige gleichermaßen. Nachdem bis zu diesem Stichtag ein großer Teil der abzugebenden Erklärungen noch nicht eingegangen war, verlängerte das Bundesfinanzministerium jetzt die Abgabefrist um weitere drei Monate bis 31.1.2023.
Stand: 28. November 2022
Erscheinungsdatum:
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