Ausgabe Dezember 2021
- Steuerliche Behandlung der Kosten für eine Weihnachtsfeier
- Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus
- Aufbewahrungsfrist zum 31.12.2021
- Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung
- Globaler Mindeststeuersatz für Unternehmen kommt
- Forderungsverjährung zum 31.12.2021
- Cashflow für das laufende Geschäftsjahr noch verbessern
- Tantiemenbesteuerung
Sonder-AfA
Investitionen in den Mietwohnungsneubau sind steuerlich von einer besonders hohen Sonderabschreibung begünstigt. Während für gewöhnliche Mietimmobilien im Regelfall 2 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten abgeschrieben werden können, können für neue Wohnungen im Jahr der Anschaffung/Herstellung und den folgenden drei Jahren bis zu 5 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten zusätzlich zur normalen Abschreibung, also insgesamt 7 %, in Anspruch genommen werden.
Stichtag 31.12.2021
Voraussetzung ist u. a., dass der Bauantrag vor dem 1.1.2022 gestellt wird bzw. noch bis 31.12.2021 mit den Baumaßnahmen begonnen worden ist. Immobilieninvestoren sollten daher noch bis Monatsende ihre Bauanträge einreichen.
Stand: 27. Oktober 2021
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Wir bieten Rechtsberatung und Steuerberatung aus einem Guss: Das ist die Geschäftsphilosophie in Greifswald und Rostock. Kontaktieren Sie uns unverbindlich! Wir freuen uns Sie kennenzulernen.