Ausgabe August 2023
- Endabrechnungen für Corona-Hilfen
- Kosten für den Internetauftritt
- Arbeitsrechtliche Hintergründe zur Entgeltfortzahlung an Feiertagen
- Ferienbeschäftigungen von Schülern und Studenten
- Arbeitgeberzuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel
- Meldungen für Auslandsgeldtransfer
- Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Steuerfreie Prämienzahlungen zum Inflationsausgleich
Vergleichswertverfahren
Finanzbehörden nutzen für die Ermittlung der für die Erbschaft- und Schenkungsteuer maßgeblichen Grundbesitzwerte vorrangig das sogenannte Vergleichswertverfahren. Zugrunde gelegt werden hier Vergleichspreise bzw. Vergleichsfaktoren der Gutachterausschüsse.
Anhängiges Revisionsverfahren
Ob letztlich die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Vergleichspreise für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich sind, wird der Bundesfinanzhof in einem anhängigen Revisionsverfahren entscheiden (Aktenzeichen BFH II R 6/23, Vorinstanz: Niedersächsisches FG, Urteil vom 1.12.2022, 1 K 90/19). Betroffene Steuerpflichtige sollten gegen Feststellungsbescheide, bei denen Grundbesitzwerte mittels Vergleichspreisen/Vergleichsfaktoren festgestellt worden sind, unter Bezug auf das anhängige Verfahren Einspruch einlegen.
Stand: 26. Juli 2023
Erscheinungsdatum:
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