Ausgabe August 2022
- Energiepreispauschale für Arbeitnehmer und Selbstständige
- Bezug von Kurzarbeitergeld
- Lastschrifteinzug von Steuerzahlungen
- Ausländische Quellensteuern auf Kapitalerträge
- Kürzere Gebäude-Abschreibung
- PKW-Überlassung an ausländische Arbeitnehmer
- Diskussionen zur Einführung einer Übergewinnsteuer
- Anfrage zum Solidaritätszuschlag
Solidaritätszuschlag
Rund € 11 Mrd. hat der Staat in 2021 durch den Solidaritätszuschlag an zusätzlichen Steuern vereinnahmt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor (BT Drucks 20/1969, 20/664). Rund 2,5 Mio. Steuerbürger zahlen immer noch den Solidaritätszuschlag. Die Hauptlasten tragen dabei die Arbeitnehmer (1, 9 Mio. Lohnempfänger).
Kleinsparer
Das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags geht an Kapitalanlegern vorbei. Auch Kleinsparer zahlen den Solidaritätszuschlag. Inländische Banken ziehen in jedem Fall die Abgeltungsteuer mit dem Solidaritätszuschlag ein, sofern der Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft ist. Eine Rückerstattung kann allerdings mit der Einkommensteuerveranlagung und der Günstigerprüfung erfolgen.
Stand: 28. Juli 2022
Erscheinungsdatum:
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