Ausgabe April 2024
- Übersicht über in 2024 zu erwartende BFH-Entscheidungen von besonderer Bedeutung
- Meldepflichten nach Erbschaftsteuergesetz
- Grundbesitzwertermittlung im Sachwertverfahren
- Neue gestaltete Vordrucke für die Einkommensteuererklärung 2023
- Bei Anfertigung des Jahresabschlusses auch an Archivierungsrückstellung denken
- Steuerpflichten bei Wegzug ins Ausland
- Digitalisierung des Spendennachweisverfahrens
- EU beschließt Bargeld-Obergrenzen
Bargeld-Obergrenzen
Obergrenzen für Bargeldzahlungen gibt es aktuell u. a. in Griechenland (€ 500,00) oder in Kroatien (€ 15.000,00). In Deutschland gilt aktuell ab € 10.000,00 eine Ausweis- und Nachweispflicht für die Herkunft des Geldes.
EU-Regelung
EU-Parlament und EU-Rat haben sich Mitte Januar 2024 auf ein Verbot von Barzahlungen über € 10.000,00 in allen Mitgliedstaaten geeinigt. Bargeschäfte darüber sollen künftig nicht mehr erlaubt sein. Zudem sollen bereits ab Barzahlungen von € 3.000,00 die Daten der Käuferinnen und Käufer für spätere Rückverfolgungszwecke erfasst werden. Die EU-weite Einführung von Bargeld-Obergrenzen geht zurück auf einen Vorschlag der EU-Kommission zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und der Umgehung von Sanktionen. Die Obergrenze soll es Kriminellen erschweren, große Bargeldsummen zu bewegen. Die Bargeld-Obergrenze gilt nur innerhalb der EU-Staaten, nicht beispielsweise für die Schweiz.
Stand: 27. März 2024
Erscheinungsdatum:
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